Beachvolleyball -Turniere für jedes Level

rock the court

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Regelungen für die Durchführung von Veranstaltungen von INCHEZplus

1. Teilnahme, Anreise:

1.1 An den Veranstaltungen von INCHEZplus können alle Interessierten teilnehmen, welche die in der Ausschreibung aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche ab 16 Jahren sowie Erwachsene, sofern in der Eventankündigung keine anderen Angaben gemacht werden.

Bei einer Überbelegung entscheidet die Reihenfolge der Zahlungseingänge. Für einen Standort können sich die Teilnehmer bei Anmeldung frei entscheiden.

1.2 Die An- und Abreise der Teilnehmer erfolgt selbstständig und ist nicht Teil der Leistung des Veranstalters.

2. Anmeldung, Bestätigung

2.1 Mit der Anmeldung wird dem Veranstalter ein Vertrag über die Teilnahme an einer Beachvolleyballveranstaltung verbindlich angeboten. Die Anmeldung hat mit dem Anmeldeformular des Veranstalters zu erfolgen. Mit der Anmeldebestätigung wird der Vertrag über die Teilnahme am Event wirksam.

2.2 Sollte die Anmeldebestätigung nicht bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein, wendet sich der Teilnehmer bitte umgehend an den Veranstalter.

2.3 Bei Teamanmeldungen haftet der Anmelder für die vertraglichen Verpflichtungen der angemeldeten Personen.

3. Bezahlung

3.1 Die Teilnahmegebühr wird 30 Tage vor Event fällig.

3.2 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 7), Anzahlungen und Bearbeitungsgebühren werden sofort fällig.

4. Gutscheine

Die Einlösung eines Rabattgutscheins kann nur erfolgen, wenn dieser bereits bei der Bestellung vorgelegt bzw. angekündigt wird. Zur Anrechnung kommt jeweils nur ein Rabattgutschein oder ein prozentualer Rabatt, eine Aufaddierung ist ausgeschlossen. Auf bereits individualvertraglich reduzierte Preise können keine weiteren Rabattgutscheine angerechnet werden.

5. Leistungen

5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

5.2 Vertraglich verbindliche Leistungen im Rahmen aller Veranstaltungen sind:

• Trainingsprogramm: Das Training wird von Profispielern bzw. qualifizierten Trainern durchgeführt.

• Das Training findet auf Beach-Sportanlagen statt. Die Nutzung der Plätze zu den Trainingszeiten ist Bestandteil der Teilnehmergebühr. Eine zusätzliche Platzmiete fällt nicht an.

• Verpflegung: Die Verpflegung vor Ort ist nur eingeschlossen, wenn diese Leistung in der Veranstaltungsankündigung ausdrücklich aufgeführt ist.

Aufgrund terminlicher Verpflichtungen der Trainer wie zum Beispiel Teilnahme an Wettkämpfen, Turnieren etc. behalten wir uns in Ausnahmefällen Änderungen der Trainerteams vor. Von den vertraglich verbindlichen Leistungen ist die Anwesenheit der namentlich genannten Spieler und Trainer somit ausgenommen. Aktuelle Änderungen finden Sie jederzeit im Internet (www.inchezplus.de).

6. Haftung

Wir haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Eventteilnehmer entsprechend § 651 a-l BGB. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Teilnehmergebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Eventteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für in Verlust geratene Gegenstände.

7. Rücktritt durch den Teilnehmer

7.1 Teilnehmer können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Veranstalter (INCHEZplus Schwedter Str.29 in 10435 Berlin) zu erklären. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei INCHEZplus maßgeblich.

7.2 Wenn Teilnehmer zurücktreten oder wenn die Teilnahme aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 9 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen.

Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn nicht angetreten wird. Der pauschalisierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Teilnehmer bei Rücktritt:

7.3. Rücktritts-Gebühren:

-bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenlos

-bis zum 11. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% der Teilnahmegebühr

-ab dem 10 Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr

-und bei Nichtantritt 100% der Teilnahmegebühr

8. Umbuchung, Ersatzperson

8.1 Auf Wunsch des Teilnehmers nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zu einem Tag vor Eventbeginn eine Abänderung der Anmeldebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten Änderungen des Termins oder des Veranstaltungsortes. Genau so gilt als Umbuchung, wenn der Teilnehmer durch einen Dritten ersetzt wird. Änderungen nach den oben genannten Fristen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.3 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Teilnahmevoraussetzungen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

9. Rücktritt durch den Veranstalter

9.1 Der Veranstalter kann bis eine Woche vor Event vom Vertrag zurücktreten

9.1.1 - bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl

9.1.2 - wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Veranstaltung, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet.

9.2 Im Fall des Rücktritts durch den Veranstalter nach Ziffer 9.1 ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Teilnehmer von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung keinen Gebrauch macht, erhält er die eingezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurück.

10. Höhere Gewalt

10.1 Wird ein Event infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Regeln im Rahmen der Veranstaltung insbesondere mit Jugendlichen

• Die Events sind Sportveranstaltungen mit bis zu 400 Teilnehmern. Es wird erwartet, dass die Teilnehmer ein entsprechendes Sozialverhalten zeigen und sich in den Organisationsablauf des Veranstalters einbringen.

• Den Anweisungen der Betreuer ist in jedem Fall Folge zu leisten.

• Während der Veranstaltungen für Jugendliche herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot.

• Jugendliche dürfen das Veranstaltungsgelände grundsätzlich nicht oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betreuer verlassen.

• Bei mutwilliger Zerstörung von Einrichtungen haftet der Verursacher.

• Bei groben Verstößen gegen Ordnung und Disziplin kann die Organisationsleitung bzw. das Betreuer team Teilnehmer ausschließen. Eine Erstattung oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

12. Bildrechte

Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei der Veranstaltung Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, die auch die Teilnehmer in erkennbarer Weise wiedergeben können. Mit der Anmeldung und der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer für sich und das teilnehmende Kind mit der Aufzeichnung von Bildnissen seiner Person und/oder des teilnehmenden Kindes sowie deren inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Auswertung und Nutzung, insbesondere durch Druck, Film, Fernsehen und Video einverstanden.

13. Unwirksamkeit von Bestandteilen dieser Regelung

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der als unwirksam erkannten Bestimmung möglichst nahe kommen.

14. Veranstalter

Veranstalter ist:

INCHEZplus
Schwedter Str.29
10435 Berlin

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